Die lichte Raumhöhe in den jeweiligen Wohnungen beträgt im Erdgeschoss ca. 2,80 m, in allen übrigen Geschossen ca. 2,60 m, sofern keine abgehängten Decken, z.B. in Nassräu-men, Abstellräumen, Flurbereichen oder als Sonderwunsch festgelegt werden oder auf Grund der Haustechnikinstallation erforderlich sind. Die Ausstattung versteht sich als schlüsselfertige Leistung ohne Einbauten, wie Küchen, Ka-min, Mobiliar, Duschkabinen, Accessoires, Sonnenschutz, etc. Alle Wohnungen sind barrierefrei über die Aufzugsanlage erreichbar. Alle verwendeten Materialien sind sorgfältig unter technischen, wirtschaftlichen und ökologi-schen Gesichtspunkten ausgesucht. Es gelten die Auflagen der Baugenehmigung. Die Ausgänge zu Terrassen, Balkonen und Dachterrassen sind fast ebenerdig. Man gelangt jeweils über eine ca. 2 cm hohe Fensterelement-Schwelle nach draußen. Die Gebäude werden in massiver Bauweise entsprechend den zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltenden Richtlinien und Verordnungen errichtet.
Die Häuser erfüllen die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige „Energieeinsparverord-nung 2016“. Es werden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Normen erfüllt, insbesondere die DIN 4109-1 für den Schallschutz zu benachbarten Wohnungen DIN 4108 für den Wärmeschutz bzw. die EnEV2016 und das EEWärmeG
Die zum Einbau kommenden Materialien, z.B. Fliesen und Hölzer sind u.a. Naturprodukte oder werden durch Verfahren hergestellt, die Farbton, Maß-, Struktur- oder Oberflächenab-weichungen mit sich bringen können. Solche Abweichungen gelten daher nicht als Mangel. Technische Einrichtungen und Geräte bedürfen zur Funktionserhaltung regelmäßiger War-tung. Nachfolgend sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit beispielhaft zu wartende Bauteile aufgeführt: - - Heizung, Pumpen, Armaturen etc.
- - Aufzugsanlage
- - Fenster- und Türbeschläge /-drücker
- - Raffstores und Rollläden einschließlich Zubehör
- - Brandschutztüren und Wohnungseingangstüren
- - Messeinrichtungen
- - Ventilatoren
- - Rauchmelder, Handfeuerlöscher
- - Dauerelastische Fugen
- - Dach-/Bodeneinläufe, Entwässerungsrinnen, Fallrohre
- - Balkon- und Terrassenabdichtungen
- - Filter und Ventilatoren der Abluftanlage
Geh- und Fahrwege, Hofflächen und PKW-Stellplätze – soweit diese wegen bestehender Versickerungspflicht von anfallendem Oberflächenwasser in Öko-Pflaster hergestellt werden – dürfen im Rahmen der bestehenden Streupflicht (Winterdienst) nicht mit Tausalzen bestreut werden.
Energiekonzept Die Neubauten werden über je ein nach Fachplanung erstelltes 3-sondiges Geothermiefeld mit Erdwärme als regenerative Energiequelle versorgt. Die Wärmeerzeugung zur Beheizung des Gebäudes und der Warmwasserbereitung erfolgt über elektrisch betriebene Sole-Wasser-Wärmepumpen. In den warmen Sommermonaten wird das Sondenfeld genutzt, um über die Fußbodenhei-zung überflüssige Wärmeenergie aus den Wohnräumen abzuführen. Dies ermöglicht eine Raumtemperierung unterhalb der vorherrschenden Außentemperatur. Die Erdwärmesondenanlage wird auf dem Grundstück errichtet, ist aber nicht Bestandteil der Wohnanlage. Die Sondenfeldherstellung und die damit einhergehende Erdwärmelieferung erfolgt durch einen Contractor. Leistungsgrenze für das Contracting sind die Absperrventile der Vor- und Rücklaufanbindeleitung des Sondenfeldes direkt nach der Einführung in den Aufstellraum der Wärmeerzeugungsanlage. Die Erdwärmeversorgung erfolgt auf Basis eines separaten Vertrages.
Vertrieb über Bauträgergesellschaft
PG Albanusstraße GmbH & Co. KG Rheinstraße 194b, 55218 Ingelheim am Rhein Sofort-Kontakt: 06132 - 9955 566 |